Breitbandausbau

Breitbandausbau - Verfahren 03

Allgemeine Markterkundung  3.Verfahren (veröffentlicht am 18.05.2018)   

 

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Oerlenbach gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Oerlenbach bittet daher, bis spätestens 25.06.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_Markterkundung_Bekanntmachung 180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_Markterkundung_Bekanntmachung, 77 KB

 

180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet_Markterkundung 180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet_Markterkundung, 5356 KB

 

 Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 18.05.2018)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_Technische_IST_Erfassung 180518_Breitband_Gemeinde_Oerlenbach_3V_Technische_IST_Erfassung, 5353 KB