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Gewerbesteuer

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Zimmer 13 - Herrn Marco Rost

Schulstraße 8
97714 Oerlenbach

Telefon
09725/7101-21
Fax
09725/7101-27
E-Mail
marco.rost@oerlenbach.de
 

Beschreibung:
 
Die Heranziehung zur Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes und des gemeindlichen Hebesatzes in der jeweils gültigen Fassung.
 

Bis zur Bekanntgabe anderer Vorauszahlungsbeträge sind auch in den folgenden Kalenderjahren die Vorauszahlungen in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeitstagen zu leisten.
 

Art und Berechnung der Nachzahlungs-/Erstattungszinsen ergeben sich aus den §§ 233a ff. der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 v.H. Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag abgerundet.
 
 
Fälligkeit:
 
Fällige Beträge sind innerhalb eines Monats zu zahlen. Eine eventuelle Überzahlung (-) wird zurückgezahlt bzw. verrechnet. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats werden die jeweils fälligen Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.

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  • 400 % Hebesatz