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Gewerbesteuer
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Schulstraße 8 |
Telefon 09725/7101-21 Fax 09725/7101-27 marco.rost@oerlenbach.de |
Beschreibung:
Bis zur Bekanntgabe anderer Vorauszahlungsbeträge sind auch in den folgenden Kalenderjahren die Vorauszahlungen in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeitstagen zu leisten.
Art und Berechnung der Nachzahlungs-/Erstattungszinsen ergeben sich aus den §§ 233a ff. der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 v.H. Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag abgerundet. Gewerbesteuer
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