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Grundsteuer A und B

Grundsteuer
Zimmer 13 - Herr Marco Rost

Schulstraße 8
97714 Oerlenbach

Telefon
09725/7101-21
Fax
09725/7101-27
E-Mail
marco.rost@oerlenbach.de
 

 

Berechnungsgrundlage:
 

Berechnungsgrundlage ist das Grundsteuergesetz in Verbindung mit dem Einheitswert und Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes.
 
Bis zur Erteilung eines neuen Steuerbescheides oder Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 GrStG sind zu den bisherigen Fälligkeitstagen Zahlungen in gleicher Höhe zu entrichten.
 
Der Bescheid ergeht an den Eigentümer/Miteigentümer mit Wirkung für und gegen alle anderen Miteigentümer.
 
Fälligkeit:
 

Fällige Beträge sind innerhalb eines Monats zu zahlen. Eine eventuelle Überzahlung wird zurückgezahlt bzw. verrechnet. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats werden die jeweils fälligen Beträge zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.

  
Fälligkeitstermine für die Grundsteuer:
 

Das Grundsteuergesetz sieht vor, dass die Grundsteuer
 

  • bei einem Jahresbetrag bis zu 15 € am 15.08. fällig wird,
  • bei einem Jahresbetrag bis zu 30 € wird die Grundsteuer in zwei Halbjahresraten zum 15.02. und 15.08. fällig
    und 
  • bei einem Betrag von über 30 € wird die Grundsteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

 
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
 
Steuerpflichtige, die die Fälligkeit ändern wollen haben die Möglichkeit, dies bei der Gemeinde Oerlenbach bis zum 30.11.des laufenden Jahres zu beantragen.
 
Die Änderung gilt dann ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.
 

Grundsteuer:

  • Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke - 350 % Hebesatz
  • Grundsteuer B - bebaute und unbebaute Grundstücke - 350 % Hebesatz

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuer-Reform