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Kinderreisepässe

Melde- und Passamt, Bürgerhilfsstelle
Zimmer 3 - Frau Vanessa Parente

Schulstraße 8
97714 Oerlenbach

Telefon
09725/7101-14 oder

09725/7101-16 
Fax
09725/7101-27
E-Mail
vanessa.parente@oerlenbach.de
 

 

zu beachten:
 

1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nach den neusten Fotorichtlinien)
Unterschrift der Sorgeberechtigten auf der Zustimmungserklärung
Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr erforderlich

Gültigkeitsdauer: 
 

1 Jahr - Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich

Kosten:

Neuausstellung - 13,- €

Verlängerung/Aktualisierung - 6,- € (Kinderreisepass muss jedoch noch gültig sein!)

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Für alle EU Mitgliedstaaten gilt, dass Ausweisdokumente mit Chip (Personalausweis, Reisepass) mehrere Jahre gültig sein dürfen. Standard-Ausweisdokumente ohne Chip dürfen dagegen nur eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monate haben.

Das Dokument "Kinderreisepass" ist - wie der reguläre vorläufige Reisepass - kein elektronisches Dokument und kann in der Behörde sofort ausgestellt werden. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen (statt einer aufwändigen, manuellen Sichtkontrolle durch das Grenzpersonal).

Die ehemalige deutsche Ausnahmeregelung einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe ist daher zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neu ausgestellte Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2021 nur noch maximal zwölf Monate gültig sein. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass).