Südlink
Südlink
Am 15. Januar 2021 endete die Beteiligungsfrist im formellen Verfahren zur Antragskonferenz nach § 20 NABEG für den Abschnitt E1. Die Bundesnetzagentur wird nun, unter anderem auch auf Basis der Stellungnahmen, den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festsetzen.
In der Zwischenzeit wurden Videoclips erstellt, in denen der Vorschlag einer möglichen Leitungsführung nach § 19 NABEG noch einmal kurz und kleinräumig beschrieben ist. Diese sind für Unterfranken vollumfänglich auf dem Youtube-Kanal der TransnetBW einsehbar.
Den entsprechenden Link für Oerlenach, Ramsthal und Sulzthal finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=YiPHQEVCFUk
Ebenso wurde ein Clip erstellt, in dem die bereits angekündigten Baugrunduntersuchungen erläutert werden.
Dazu können Sie folgendem Link folgen: https://www.youtube.com/watch?v=mLo5kdg15wM
Im Vorfeld werden alle bekannten Eigentümer, die von dieser Maßnahme betroffen sein werden, informiert.
Es werden zeitnah bilaterale Bürgersprechstunden angeboten. Eine Mitarbeiterin des Dienstleisters wird sich dazu mit der Gemeinde Oerlenbach in Verbindung setzen. Ziel soll es sein, den Bürgerinnen und Bürgern trotz Corona-Bestimmungen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Firma TransnetBW GmbH auszutauschen, Hinweise einzubringen und offene Fragen zu klären. Aus diesem Grund werden die Bürgersprechstunden als bilaterale Telefongespräche oder Webkonferenzen angeboten.
Im Rahmen der letzten Planungsgespräche im November und Dezember 2020 haben wurde die Gemeinde Oerlenbach über den aktuellen Planungsstand von SuedLink in unserer Region sowie die nachfolgenden Schritte im Genehmigungsverfahren informiert: Am 12.11.2020 wurde der Antrag auf Planfeststellung nach §19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht und damit der nächste große Verfahrensschritt eröffnet. Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist der Vorschlag eines möglichen Leitungsverlaufs von 100 Meter Breite innerhalb des nun durch die BNetzA festgelegten 1000-Meter-breiten Korridors.
Die Gemeinde Oerlenbach wurde nun informiert, dass voraussichtlich im Zeitraum zwischen 03.05.2021 und 29.10.2021 in der Gemeinde Oerlenbach Baugrunduntersuchungen stattfinden. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zur Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe der Untersuchungen werden zudem die Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds vertieft und ermittelt u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen daher in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21 NABEG. Diese bilden weiterhin wichtige Grundlagen, um die Planung der Bauphase vorzubereiten.
Aus diesem Grund finden innerhalb des 100-Meter-breiten vorgeschlagenen möglichen Leitungsverlaufs in den kommenden Monaten Baugrunduntersuchungen in unserer Gemeinde statt. In der Regel wird SuedLink in offener Bauweise geplant. Eine Unterbohrung wird dann in Betracht gezogen werden, wenn die Kabel eine andere Infrastruktur (z. B. Bahntrassen) kreuzen oder naturschutzfachlich sensible Bereiche, wie Natura 2000-Gebiete queren. Entlang der Strecke von SuedLink von ca. 700 km gibt es insgesamt ca. 3.000 solcher Kreuzungen, die meist in geschlossener Bauweise gequert werden. Für die Unterbohrungen sind verschiedene Verfahren denkbar. Üblicherweise wird das sogenannte Horizontal Directional Drilling (HDD) – ein gängiges Bohrverfahren – zum Einsatz kommen.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut werden, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden.
Im Zuge der notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung dieser Arbeiten wird zeitnah mit der Gemeinde Oerlenbach Kontakt aufgenommen werden, um etwaige Genehmigungen einzuholen. Zugleich werden Abstimmungen zu den Erfordernissen einer ortsüblichen Bekanntmachung vorgenommen werden. Zudem werden die beauftragten Firmen frühzeitig die von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten mit genaueren Informationen kontaktieren.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen für Eigentümer und Nutzungsberechtigte kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.